Ablauf der Abschlussphase
Für den Bachelorstudiengang Informatik
Die Abschlussphase umfasst in der Regel die letzten beiden Semester des Studiums. Normalerweise baut die Abschlussarbeit thematisch auf dem Projekt auf, das wiederum sehr häufig mit den im Seminar behandelten Themen zusammenhängt. Mit der Wahl des Seminars geben Sie also schon eine Richtung für Ihre Abschlussarbeit vor!
Anmelde- und Bearbeitungszeiträume
Um die Abschlussphase zu strukturieren, gelten die folgenden Anmelde- und Bearbeitungszeiträume:
Um Verzögerungen im Studium zu vermeiden, wird empfohlen, die Abschlussarbeit direkt im Anschluss an die Abgabe des Projektes anzumelden. Eine Anmeldung der Abschlussarbeit zu einem später vorgesehenen Termin ist allerdings möglich, z. B. wenn noch mehr als die im letzten Semester vorgesehenen 15 ECTS für Lehrveranstaltungen absolviert werden müssen.
Bitte rechnen Sie für das Ausfüllen der Formulare und die Einholung von Unterschriften genügend Zeit ein!
Exemplarische Ablaufpläne für die Abschlussphase:
Für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester:
Für Studierende mit Studienbeginn zum Sommersemester:
Anmeldung des Bachelorprojekts
Wie finde ich ein Thema für das Bachelorprojekt?
Wie oben erwähnt, hängt das gewählte Projekt sehr häufig mit dem im Seminar behandelten Thema zusammen. Um also ein geeignetes Seminar zu wählen, sollten Sie sich schon frühzeitig mit der Wahl eines Themas für das Bachelor-Projekt beschäftigen. Viele Arbeitsgruppen bieten auf ihren Homepages Übersichten über aktuelle Projekte oder auch Termine für Projektvorstellungen an, die genutzt werden können, um sich auf ein Gespräch mit dem Mentor oder der Mentorin über mögliche Projektthemen vorzubereiten.
- AG Visual Computing - Prof. Dr. Oliver Deussen
- AG Computer Vision and Image Analysis - Prof. Dr. Bastian Goldlücke
- AG Datenbanken und Informationssysteme - Prof. Dr. Michael Grossniklaus
- AG Datenanalyse und Visualisierung - Prof. Dr. Daniel A. Keim
- AG Theoretische Informatik - Prof. Dr. Sven Kosub
- AG Software and Systems Engineering - Prof. Dr. Stefan Leue
- AG Mensch-Computer-Interaktion - Prof. Dr. Harald Reiterer
- AG Multimedia Signalverarbeitung - Prof. Dr. Dietmar Saupe
- AG Cyber-physical Systems - Prof. Dr. Heiko Hamann
- AG Informatik in den Lebenswissenschaften - Prof. Dr. Falk Schreiber
Wie melde ich das Bachelorprojekt an?
Zur Anmeldung des Bachelorprojekts füllen Sie das Anmeldeformular aus. Dieses muss von Ihnen und von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer unterschrieben werden. Überdies fügen Sie bitte einen mit der Betreuerin/dem Betreuer abgestimmten Zeitplan hinzu. Der Abgabetermin für das Projekt ergibt sich automatisch aus dem Zeitpunkt der Anmeldung (siehe Termine oben).
Die vollständigen Unterlagen geben Sie bitte innerhalb der Anmeldezeiträume im Prüfungsbüro (PZ 811) oder per E-Mail an bachelor.inf@uni-konstanz.de ab.
Kann die Bearbeitungszeit des Bachelorprojektes verlängert werden?
Die Bearbeitungszeit des Bachelor-Projekts kann einmalig um maximal sechs Wochen in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer verlängert werden. Beachten Sie aber, dass zwischen Abgabe des Projektes und Anmeldung der Abschlussarbeit nur ein Monat Zeit ist. Wird die Bearbeitungszeit des Projektes verlängert, verkürzt sich also entsprechend die Korrekturzeit oder die Anmeldung der Abschlussarbeit muss bis zum nächsten Termin verschoben werden.
Wo reiche ich das Bachelorprojekt ein?
Das Bachelorprojekt reichen Sie bitte in der von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer vorgegebenen Form bei der Betreuerin oder dem Betreuer direkt ein.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Wer ist prüfungsberechtigt?
Alle Professorinnen und Professoren des Fachbereichs sowie ausgewählte weitere Personen mit Prüfungsberechtigung im Fachbereich sind prüfungsberechtigt.
In Ausnahmefällen kann der Ständige Prüfungsausschuss auch fachbereichsexterne Prüferinnen und Prüfer auf Antrag für das Zweitgutachten bestellen. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen Lebenslauf der fachbereichsexternen Person und eine kurze Stellungsnahme der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters dazu bei.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit
Für die Studierenden Bachelor-PO (2021):
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt, wenn
- alle erforderlichen Prüfungsleistungen des Basisstudiums und das Bachelorprojekt bestanden wurden sowie
- das Mentorengespräch verbucht wurde,
- man seit mind. einem Semester an der Universität Konstanz immatrikuliert ist.
Für die Studierenden Bachelor-PO (2015):
Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt, wenn
- alle erforderlichen Prüfungsleistungen des Basisstudiums, das Bachelorprojekt sowie das zugehörige Seminar bestanden wurden,
- das Mentorengespräch verbucht wurde,
- man seit mind. einem Semester an der Universität Konstanz immatrikuliert ist,
- das Praxissemester erfolgreich absolviert wurde.
Welche Unterlagen und Unterschriften benötige ich?
Das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie hier.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Sie benötigen dazu die Unterschriften Ihrer Betreuerinnen und Betreuer. Der angegebene Titel der Abschlussarbeit wird später in dieser Form auf dem Abschlusszeugnis erscheinen.
Wo melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Abschlussarbeit wird beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
Wo reiche ich die fertige Bachelorarbeit ein?
Sobald Sie die Arbeit abgeschlossen haben, reichen Sie diese fristgerecht mit der erforderlichen Anzahl an Exemplaren bei der zuständigen sachbearbeitenden Person im Zentralen Prüfungsamt ein.
Studierende der Bachelor-PO (2021):
zwei gebundene Exemplare sowie eine digitale Version
Studierende der Bachelor-PO (2015):
drei gebundene Exemplare sowie drei digitale Versionen
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Verwendung des Uni-Signets auf dem Titelblatt unter Links und Downloads; dort stehen Ihnen ebenfalls Titelblattmuster zur Verfügung.
Der Bachelorarbeit müssen Sie auch eine Eigenständigkeitserklärung beifügen. Eine Vorlage finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes.
Kann der Titel der Arbeit nach der Anmeldung noch geändert werden?
Der Titel kann nach der Anmeldung noch geändert werden. Allerdings benötigen Sie dazu die Zustimmung ihrer Betreuerin oder ihres Betreuers sowie die des Ständigen Prüfungsausschusses (StPA). Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten Sie also Ihren Titel schon bei der Anmeldung sehr sorgfältig wählen.
Sollten Sie dennoch den Titel der Arbeit ändern müssen, füllen Sie bitte das Formular zum Antrag zur Titeländerung aus, holen die entsprechenden Unterschriften ein und reichen das Formular bei der zuständigen sachbearbeitenden Person im Zentralen Prüfungsamt ein.
Kann die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängert werden?
Die Bearbeitungszeit kann um maximal die Hälfte (also sechs Wochen) verlängert werden, wenn Sie die Gründe für die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Bei Krankheit reichen Sie bitte das offizielle Attestformular direkt beim Zentralen Prüfungsamt ein. Liegen andere Gründe für eine Verzögerung vor (z. B. gravierende technische Probleme) stellen Sie dazu bitte einen Antrag an den StPA. Der Antrag muss, abgesehen von begründeten Ausnahmefällen, spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim StPA eingegangen sein und muss die Zustimmung der Betreuungsperson enthalten.
Anmeldung des Bachelorkolloquiums:
Voraussetzungen für die Zulassung zum Kolloquium
Die Zulassung zum Bachelor-Kolloquium erfolgt, wenn:
- die Bachelorarbeit eingereicht wurde,
- alle studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und im Prüfungsverwaltungssystem verbucht wurden
Welche Unterlagen und Unterschriften benötige ich?
Formulare zur Anmeldung des Bachelor-Kolloquiums finden Sie hier.
Das Bachelor-Kolloquium ist die letzte Prüfungsleistung Ihres Bachelor-Studiums. Machen Sie für das Kolloquium bitte frühzeitig einen Termin mit Ihren Prüferinnen und Prüfern aus. Diese müssen den Termin auf dem Formular bestätigen.
Das Formular enthält außerdem einen Überblick über die von Ihnen absolvierten Lehrveranstaltungen, das Sie vom Fachbereichsreferenten Dr. Martin Brunner unterzeichnen lassen müssen. Hier wird geprüft, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, und festgelegt, welche Veranstaltungen später auf Ihrem Zeugnis erscheinen. Bitte kommen Sie dafür ca. 3-4 Wochen vor dem geplanten Kolloquiumstermin in die Sprechstunde.
Neben den Unterschriften Ihrer Prüferinnen und Prüfer und des Fachbereichsreferenten benötigen Sie die Unterschrift der/des Vorsitzenden des Ständigen Prüfungsausschusses.
Wann und wo melde ich mein Kolloquium an?
Allgemein vereinbaren Studierender und Prüfungsperson(en) gemeinsam einen Termin und einen Raum für das Kolloquium. Für einen reibungslosen Ablauf stehen diese Angaben bei Abgabe der Abschlussarbeit bereits fest, sodass die Kolloquiumsanmeldung zusammen mit dem Einreichen der Abschlussarbeit beim ZPA erfolgen kann. Das Kolloquium sollte i.d.R. zwei bis max. vier Wochen nach der Abgabe der Abschlussarbeit stattfinden.
Bitte melden Sie das Kolloquium spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kolloquiumstermin beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) an. Liegt weniger als eine Arbeitswoche zwischen Anmeldung und Kolloquiumstermin, behält sich das ZPA in Einzelfällen vor, Kolloquiumsanmeldungen nicht anzunehmen.
Kann ich auch nach Anmeldung des Kolloquiums noch Prüfungen anmelden oder absolvieren?
Bei der Anmeldung des Kolloquiums müssen Sie alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen für Ihr Bachelorstudium erbracht haben und Sie stellen mit der Kolloquiumsanmeldung gleichzeitig einen Antrag auf Zeugnisausstellung. Dies bedeutet, dass die im Formular angegebenen Prüfungen auf dem Zeugnis aufgeführt werden und die Endnote aus diesen Prüfungen berechnet wird. Eine noch spätere Umbuchung der Prüfungen ist in der Regel nicht möglich.
Es kann allerdings vorkommen, dass Sie noch weitere Prüfungen ablegen wollen, die dann nicht zum Bachelorabschluss zählen. Dies ist möglich. Achten Sie aber bitte darauf, diese zusätzlichen Prüfungen nicht im Vertiefungs- oder Ergänzungsbereich Ihres Bachelorstudiengangs in ZEuS anzumelden, da diese sonst zum Bachelorabschluss gezählt werden und nicht mehr für einen eventuell folgenden Master-Studiengang angerechnet werden können. Nutzen Sie statt dessen für solche Prüfungen das Konto "Zusätzliche freiwillige Leistungen (ohne Anrechenbarkeit auf die Gesamtnote und die Gesamtcredits)".
Übergang zum Masterstudium
Für die Zulassung zum Masterprogramm benötigen Sie ein Bachelor-Abschlusszeugnis. Dieses können Sie nachreichen. Mit der Zulassung zum Masterstudium erhalten Sie daher ggf. die Auflage, Ihr Abschlusszeugnis bis acht Wochen nach Semesterbeginn nachzureichen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, verlieren Sie Ihren Masterplatz.