Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen
im Bachelor-Studiengang Informatik
Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte zur Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen zusammen, also z.B. von Klausuren zu Vorlesungen. Für die Abschlussprüfungen gelten extra Regelungen.
Bitte beachten Sie für Details und aktuelle Regelungen Ihre entsprechende Prüfungsordnung.
Allgemein gilt: bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Sie können also in einer Lehrveranstaltung die Note nicht mehr verbessern, wenn Sie diese bestanden haben.
Wiederholungsmöglichkeiten im Basisbereich
Wie oft kann ich Prüfungen zu Lehrveranstaltungen im Basisbereich wiederholen?
Sie können Prüfungen im Basisbereich der PO 2021 (bzw. im Basisstudium der POs 2015) zunächst einmal wiederholen.
Wann sollte die Wiederholung der Prüfung stattfinden?
Die Wiederholungsprüfung sollten Sie zum nächstmöglichen Termin absolvieren. Dies bedeutet:
- Wenn Sie die Prüfung zum Ersttermin geschrieben haben, sollte die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester zum Zweittermin abgelegt werden.
- Wenn Sie die Prüfung erst zum Zweittermin geschrieben haben, müssen Sie die Prüfung im folgenden Studiensemester oder -jahr wiederholen. Aktuell wird nur das Modul 1 (Konzepte der Informatik und Programmierkurs 1) jedes Semester angeboten. Bei allen anderen Prüfungen erfolgt die Prüfung dann also erst ein Jahr später. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, schon beim Ersttermin die Prüfung zu absolvieren.
Gibt es auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit für Prüfungen?
Nach bestandener Orientierungsprüfung kann der Ständige Prüfungsausschuss (StPA) eine zweite Wiederholungsprüfung genehmigen (sog. "Härtefallantrag"). Stellen Sie dazu bitte bis 6 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung einen Antrag an den StPA.
Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2021/22 oder später begonnen haben, ist eine zweite Wiederholung nur maximal viermal im Studium zulässig.
Was passiert, wenn die zweite Wiederholungsprüfung auch nicht bestanden wird?
Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung nicht bestehen, haben Sie leider keine weiteren Möglichkeiten zur Wiederholung mehr und Sie werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Sie haben dann leider den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang verloren und können diesen Studiengang nicht mehr an einer anderen Universität in Deutschland studieren.
Wir empfehlen in solch einem Fall eine Beratung bei Herrn Brunner zur weiteren Gestaltung des Semesters und zusätzlich auch eine Beratung bei der Zentralen Studienberatung zur Neuorientierung.
Wiederholungsmöglichkeiten im Vertiefungsbereich
Wie oft kann ich Prüfungen im Vertiefungsbereich wiederholen?
Prüfungen im Vertiefungsbereich können Sie einmal wiederholen.
Wann sollte die Wiederholung einer Prüfung stattfinden?
Im Vertiefungsbereich haben Sie die Möglichkeit zu wählen, ob Sie die Prüfung wiederholen möchten oder statt dessen ein anderes Vertiefungsmodul belegen. Dabei können folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Viele der von uns angebotenen Vertiefungsmodule finden einmal jährlich statt, manche aber auch seltener oder einmalig. Deshalb empfiehlt es sich, die Prüfung zum Ersttermin abzulegen, damit der Zweittermin für eine eventuell nötige Wiederholungsprüfung genutzt werden kann.
- Wenn Sie eine Prüfung zum ersten Mal zum Zweittermin angetreten haben und nicht bestanden haben, erkundigen Sie sich am besten bei den Dozierenden, ob die entsprechende Lehrveranstaltung auch im nächsten Jahr angeboten werden wird. Es kann auch unabhängig von der Antwort der Dozierenden sinnvoll sein, im nächsten Semester schon eine Lehrveranstaltung zu besuchen, deren Prüfung die nicht bestandene Prüfung ersetzen könnte.
Gibt es auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit für die Prüfung?
Im Vertiefungsbereich gibt es keine zweite Wiederholungsmöglichkeit. Eine nicht bestandene Prüfung zu einem Vertiefungsmodul kann aber durch eine Prüfung zu einem anderen Vertiefungsmodul ersetzt werden.
Für PO 2021: Haben nicht bestandene Prüfungen Auswirkungen auf die Schwerpunktwahl?
Wenn Sie ein Vertiefungsmodul zweimal nicht bestehen, kann dies auch Auswirkungen auf Ihre Schwerpunktwahl haben:
- Wenn es sich bei dem nicht bestandenen Vertiefungsmodul um Modul 3 oder 4 handelt, können Sie das Modul durch ein anderes Vertiefungsmodul 3 oder 4 ersetzen.
- Handelt es sich dagegen um ein nicht bestandenes Vertiefungsmodul 1 oder 2, dann können Sie diesen Schwerpunkt nicht weiter studieren. Wählen Sie dann einen anderen vordefinierten Schwerpunkt, bei dem das nicht bestandene Modul nicht Pflicht ist, oder stellen sich Ihre Module im Rahmen der individuellen Schwerpunktsetzung selbst zusammen. In diesem Fall empfiehlt sich ein Gespräch mit der Fachstudienberatung oder dem Mentor bzw. der Mentorin. Eine Umbuchung der bisher absolvierten Module zu einem anderen Schwerpunkt kann im Rahmen der Anmeldung zum Bachelor-Kolloquium erfolgen.
Wiederholungsmöglichkeiten im Ergänzungsbereich
Widerholungsmöglichkeiten für Angebote des Fachbereichs Informatik und Informationswissenschaft
Die Prüfungen zu internen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Informatik und Informationswissenschaft im Ergänzungsbereich sind in der Regel unbegrenzt oft wiederholbar, sie können aber auch durch andere äquivalente Prüfungen kompensiert werden.
Für die PO 2021 gilt dies nicht für die fachspezifische Schlüsselqualifikation im Bereich Schreiben (Scientific Practices for Students): diese ist zwingend vorgeschrieben, kann also nicht ersetzt werden. Sie kann aber unbegrenzt oft wiederholt werden (im Rahmen der maximalen Studiendauer).
Wiederholungsmöglichkeiten für fachbereichsexterne Prüfungen
Im Ergänzungsbereich können viele Angebote anderer Fachbereiche oder zentraler Einrichtungen wie des Sprachlehrinstituts oder des Zentrums für Schlüsselqualifikationen wahrgenommen werden. Die Wiederholungsmöglichkeiten richten sich in diesem Fall nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs oder der anbietenden zentralen Einrichtung.
Unabhängig von den Wiederholungsmöglichkeiten können nicht bestandene Prüfungen im Ergänzungsbereich aber frei durch andere Prüfungen kompensiert werden.