Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen
in den Lehramts-Studiengängen BA.Ed und MA.Ed Informatik
Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte zur Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen des Fachbereichs Informatik und Informationswissenschaft zusammen, also z.B. von Klausuren zu Vorlesungen. Für die Abschlussprüfungen gelten extra Regelungen.
Bitte beachten Sie für Details und aktuelle Regelungen die entsprechenden Prüfungsordnungen.
Allgemein gilt: bereits bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Sie können also in einer Lehrveranstaltung die Note nicht mehr verbessern, wenn Sie diese bestanden haben.
Wiederholungsmöglichkeiten im Bachelor of Education Informatik
Wie oft kann ich Prüfungen zu Lehrveranstaltungen im Bachelor of Education wiederholen?
Nicht bestandene Prüfungen können Sie generell einmal wiederholen.
Wann sollte die Wiederholung der Prüfung stattfinden?
Die Wiederholungsprüfung sollten Sie zum nächstmöglichen Termin absolvieren. Dies bedeutet:
- Wenn Sie die Prüfung zum Ersttermin geschrieben haben, sollte die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester zum Zweittermin abgelegt werden.
- Wenn Sie die Prüfung erst zum Zweittermin geschrieben haben, müssen Sie die Prüfung im folgenden Studiensemester oder -jahr wiederholen. Aktuell wird nur das Modul 1 (Konzepte der Informatik und Programmierkurs 1) jedes Semester angeboten. Bei allen anderen Prüfungen erfolgt die Prüfung dann also erst ein Jahr später. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, schon beim Ersttermin die Prüfung zu absolvieren.
Gibt es auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit für Prüfungen?
Nach bestandener Orientierungsprüfung kann der Ständige Prüfungsausschuss (StPA) eine zweite Wiederholungsprüfung genehmigen (sog. "Härtefallantrag"), allerdings maximal zweimal für das Fach Informatik. Stellen Sie dazu bitte bis zwei Monate nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung einen Antrag an den StPA.
Im Flexibilisierungsmodul 2 kann eine nicht bestandene Prüfung auch durch eine Prüfung zu einer anderen Lehrveranstaltung aus dem Angebot der Vertiefungsmodule ersetzt werden.
Was passiert, wenn die zweite Wiederholungsprüfung auch nicht bestanden wird?
Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung in einem Pflichtmodul nicht bestehen, haben Sie leider keine weiteren Möglichkeiten zur Wiederholung mehr. In diesem Fall verlieren Sie den Prüfungsanspruch für den Teilstudiengang Informatik.
Wir empfehlen in solch einem Fall eine Beratung bei Herrn Brunner zur weiteren Gestaltung des Semesters sowie bei der BISE und evtl. zusätzlich auch eine Beratung bei der Zentralen Studienberatung zur Neuorientierung.
Wiederholungsmöglichkeiten im Master of Education
Wie oft kann ich Prüfungen im Master of Education wiederholen?
Prüfungen im Vertiefungsbereich können Sie generell zunächst einmal wiederholen.
Wann sollte die Wiederholung einer Prüfung stattfinden?
Die Wiederholungsprüfung sollten Sie zum nächstmöglichen Termin absolvieren. Dies bedeutet:
- Wenn Sie die Prüfung zum Ersttermin geschrieben haben, sollte die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester zum Zweittermin abgelegt werden.
- Wenn Sie die Prüfung erst zum Zweittermin geschrieben haben, müssen Sie die Prüfung im folgenden Studiensemester oder -jahr wiederholen. Aktuell wird nur das Modul 1 (Konzepte der Informatik und Programmierkurs 1) jedes Semester angeboten. Bei allen anderen Prüfungen erfolgt die Prüfung dann also erst ein Jahr später. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, schon beim Ersttermin die Prüfung zu absolvieren.
Gibt es auch eine zweite Wiederholungsmöglichkeit für die Prüfung?
Im Master of Education kann der Ständige Prüfungsausschuss (StPA) bei einer nicht bestandenen Prüfung eine zweite Wiederholungsprüfung genehmigen (sog. "Härtefallantrag"), allerdings maximal zweimal für das Fach Informatik. Stellen Sie dazu bitte bis zwei Monate nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung einen Antrag an den StPA.
In Wahlpflichtmodulen, also wenn Sie aus mehreren Veranstaltungen auswählen können, kann eine nicht bestandene Prüfung auch durch eine Prüfung zu einer anderen Lehrveranstaltung aus dem Angebot der Vertiefungsmodule ersetzt werden. Dies ist der Fall für Modul 2 und 3 sowie dem Flexibilisierungsmodul 2 für den Master of Education Hauptfach sowie beim Erweiterungsfach für die Module Seminar, Master-Projekt und die Wahlmodule 1 oder 2.
Was passiert, wenn die zweite Wiederholungsprüfung auch nicht bestanden wird?
Wenn Sie eine zweite Wiederholungsprüfung in einem Pflichtmodul nicht bestehen, haben Sie leider keine weiteren Möglichkeiten zur Wiederholung mehr. In diesem Fall verlieren Sie den Prüfungsanspruch für den Teilstudiengang Informatik.
Wir empfehlen in solch einem Fall eine Beratung bei Herrn Brunner zur weiteren Gestaltung des Semesters sowie bei der BISE und evtl. zusätzlich auch eine Beratung bei der Zentralen Studienberatung zur Neuorientierung.