Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie z.B. im Rahmen eines Erasmus-Auslandssemesters erbringen, können für Ihr Studienfach anerkannt werden. Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsprozess am Fachbereich.
Allgemeine Informationen zur Antragsstellung und Notenumrechnung
Sie können sich (freiwillige) Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie außerhalb Ihres Studiums im Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft erbracht haben (z.B. im Rahmen eines Auslandsaufenthalts oder im Rahmen eines Fachwechsels) auf Wunsch anerkennen lassen. Anerkennungen müssen von Ihnen schriftlich beantragt werden. Hierfür nutzen Sie bitte unser Anerkennungsformular.
Bitte beachten Sie, Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen müssen innerhalb des ersten Fachsemesters bzw. im darauffolgenden Semester nach Ihrer Auslandsmobilität gestellt werden:
- Einreichung Antrag auf Anerkennung (WiSe-Aufenthalt): 15. März
- Einreichung Antrag auf Anerkennung (SoSe-Aufenthalt): 15 Juli
Die offizielle Tabelle zur Notenumrechnung bei im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie im Link und Download-Bereich.
Auslandsstudium - Vor dem Auslandsaufenthalt
Je nach Austauschprogramm werden Sie aufgefordert, Ihre Kursauswahl im Ausland in Form z.B. eines Learning Agreements bzw. Traineeship Agreements (Erasmus) oder Studienvorhabens (Global-Programm) anzugeben und festzulegen. Die Kursauswahl und die spätere Anerkennung sind das Kernstück der Auslandsmobilität und sollten daher mit Sorgfalt angegangen werden. Je nach Prüfungsordnung gibt es einiges zu beachten. Es ist daher ratsam, dass Sie frühzeitig Kontakt zu den am Anerkennungsprozess beteiligten Personenkreisen aufnehmen und genügend Zeit einplanen:
- die Erasmus-/Auslandskoordinatorin
- die/der FachstudienberaterIn
- die/der MentorIn
Dies gilt besonders für Bachelor- und Master-Hauptfachstudierende, die im Ausland erbrachte Leistungen für eines der vordefinierten Bachelor-Schwerpunktmodule bzw. für eine Master-Spezialisierung anerkannt bekommen möchten.
Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Beratungsschritte im Detail ein. Bitte beachten Sie, es handelt sich hierbei um Empfehlungen, um den Anerkennungsprozess zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Alle Informatik-Outgoing Studierende werden dennoch gebeten, ihre Kursauswahl bzw. Auslandsmobilität vorab mit dem Fachbereich abzuklären. Dies gilt auch für Studierende, die ein freiwilliges Forschungs-/Industriepraktikum oder das Verfassen der Abschlussarbeit im Ausland planen.
Gespräch mit der Fachstudienberatung
Gespräch mit der Fachstudienberatung
Wir empfehlen Ihnen, Ihre (vorläufige) Kursauswahl mit der Fachstudienberatung am Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft abzusprechen. Je nach Studien- und Prüfungsordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Ausland erbrachte (freiwllige) Leistungen komplementär oder äquivalent in Ihre Studienstruktur zu integrieren. Hierbei kann Sie die Fachstudienberatung beraten. Auch wenn sich die Kursauswahl meist vor Ort an der Partnerinstitution noch einmal ändert, so dient das Gespräch als wichtige Orientierung für die spätere Leistungsanerkennungen. Master-Studierende des SEDS-Studiengangs wenden sich bitte an die Erasmus-/Fachstudienberatung am Fachbereich Politik und Verwaltung. Folgende Fragen sollten Sie mit Ihren FachstudienberaterInnen abklären.
Fragekatakog für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Möchte ich verschiedene Kurse im Ausland belegen oder meine Abschlussarbeit im Rahmen eines Forschungspraktikums im Ausland verfassen.
- Sollte ich die individuelle Schwerpunktsetzung für meinen Auslandsaufenthalt wählen oder kann ich einen vom Fachbereich vordefinierten Schwerpunkt im Ausland komplettieren?
- Kann ich mir den Kurs inhaltlich in meinem gewünschten Studienbereich (z.B. Ergänzungsbereich, Vertiefungsbereich etc.) und im Einklang mit meiner Prüfungsordnung anrechnen lassen?
- Kann ich mir die Credits im vollen Umfang anrechnen lassen?
- Wie verhält es sich mit der Credit-Anerkennung am Fachbereich Informatik, wenn ich Schwerpunktmodule im Ausland belege, die mehr oder weniger als 6 ECTS einbringen.
Gespräch mit der/dem MentorIn bei Auslandsaufenthal
Gespräch mit der/dem Mentor*in (Hauptfachstudierende B.Sc./M.Sc.)
Sie sollten zusätzlich Ihre/Ihren Mentor*in über Ihr anstehendes Auslandsstudium informieren und die Kurse besprechen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie vorhaben, schwerpunktbildende Vertiefungsmodule (B.Sc. StPO 2020) bzw. spezialisierende Mastermodule (M.Sc. StPO 2020) im Ausland zu belegen oder die Abschlussarbeit im Ausland zu verfassen.
Bitte beachten Sie, dass Schwerpunktmodule im Bachelor und Master nur nach inhaltlicher Begutachtung und Absegnung durch Ihr(e) Mentor*in anerkannt werden können. Eine erste Absprache sollten Sie bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt angehen. Als Nachweis gilt die schriftliche Kursbestätigung Ihres/Ihrer MentorIn auf dem Antrag für Anerkennung.
Kontakt zur Erasmus-/Austauschkoordinator*in
Gespräch mit der Erasmus-/Austauschkoordinator*in
Die Erasmus-/Auslandskoordinator*in begleitet, berät und betreut Sie entlang des ganzen Auslandsaufenthalts und ist Ihre erste Ansprechperson. Sie vervollständigt und unterschreibt studienrelevante Dokumente und koordiniert den Anerkennungsprozess.
Während des Auslandsaufenthalts
Vor Ort an der Partneruniversität, kann es zu Kursanpassungen kommen. Diese "Changes" im Studienvorhaben werden ebenfalls von Ihnen dokumentiert. Sobald Sie sich sicher sind, dass keine weiteren Kursveränderungen anstehen, füllen Sie bitte das entsprechende digitale Formular aus. Erasmus-Studierende verwenden das digitale Learning Agreement (Teil II: During Mobility, Table A) im Mobility-Online Portal. Studierende, die über ein Global-Programme ins Ausland gegangen sind, verwenden das Studienvorhaben, ebenfalls im Mobility-Online Portal.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach Ihrer Rückkehr benötigen wir das Transcript of Records der Partneruniversität und Ihren ausgefüllten Antrag auf Anerkennung, um die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen vorzunehmen. Beide Formulare laden Sie bitte in Ihren personalisierten Cloud-Ordner (Bereich: Anerkennung) und schicken eine kurze Benachrichtigung an die Erasmus-/AustauschkoordinatorIn.
Damit Ihre Anerkennungen zügig auf Ihrem ZEuS-Konto erscheinen, werden die Anerkennungsanträge jeweils an zwei zentralen Terminen bearbeitet und dokumentiert. Wir bitten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst fristgerecht bereitzustellen. Können Sie den Termin nicht einhalten bzw. benötigen Sie Ihre Anerkennung früher, lassen Sie es uns bitte wissen.
Fristen für die Einreichung von Anerkennungen (Auslandsmobilität)
Einreichung Antrag auf Anerkennung (WiSe-Aufenthalt): 15. März
Einreichung Antrag auf Anerkennung (SoSe-Aufenthalt): 15 Juli